Wenn sichtbare Schäden, Prüfhinweise, Feuchtigkeit, Risse, Abplatzungen, Korrosion oder unklare Auffälligkeiten vorliegen.
Fundamente, Betontürme, Oberflächen, Stahlbauteile und relevante Anschluss- oder Schutzbereiche von Windenergieanlagen.
Betroffene Bereiche werden systematisch erfasst, beschrieben und dokumentiert, damit Umfang und Lage der Schäden nachvollziehbar sind.
Ja. Bohrkernentnahmen einschließlich Laboruntersuchungen gehören zum Leistungsbereich beziehungsweise werden projektbezogen koordiniert.
Sie liefern Informationen zum Materialzustand, Schadensumfang und möglichen Ursachen und unterstützen die Ableitung geeigneter Instandsetzungsmaßnahmen.
Nein. Die formale Standsicherheitsprüfung oder Wiederkehrende Prüfung der gesamten Anlage bleibt Aufgabe unabhängiger Sachverständiger.
Ja. Vorhandene Prüfberichte, Gutachten, Fotos oder Betreiberinformationen werden in die Bewertung einbezogen.
Eine nachvollziehbare Zustandsaufnahme, Dokumentation der Schadstellen und eine Grundlage für weitere Sanierungsentscheidungen.
Wenn Schadenbild, technische Vorgaben und Freigaben vorliegen, kann die Sanierung auf Grundlage der Untersuchung geplant und umgesetzt werden.
Je nach Projekt Betreiber, technische Betriebsführung, Fachplaner, Sachverständige und weitere Verantwortliche.